Die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (FN ) (im Folgenden: DSM-RL) beinhaltet in ihrem dritten Kapitel mehrere Bestimmungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Urhebern (bzw ausübenden Künstlern) und Dritten berühren und somit das sogenannte Urhebervertragsrecht zum Gegenstand haben. Besondere Bedeutung besitzt Art 18 DSM-RL, der den Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung des Urhebers oder ausübenden Künstlers als übergreifendes Prinzip normiert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Anwendungsbereich und Inhalt von Art 18 DSM-RL sowie dessen Umsetzung in die österr Rechtsordnung.