Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vorsteher des Gerichts einen Verteidiger bestellen ("Notverteidigung"), was bisher von Lehre und Rechtsprechung kaum ausgeleuchtet wurde.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vorsteher des Gerichts einen Verteidiger bestellen ("Notverteidigung"), was bisher von Lehre und Rechtsprechung kaum ausgeleuchtet wurde.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.