Wäre es nach einer 2014 eingebrachten Regierungsvorlage (395 BlgNR 25. GP ) gegangen, dann gäbe es schon seit 1. 1. 2016 anstelle des Amtsgeheimnisses ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.