Für einen auf vier Monate befristeten Arbeiterdienstvertrag zur Reintegration in den Arbeitsmarkt, dem eine besondere Förderkonstellation zugrunde liegt, ist die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit zulässig.
9 Ob A 101/20y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.