Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse bei der Mietergesellschaft indiziert zwar den Machtwechsel iSd § 12a MRG, die konkreten Auswirkungen sind aber jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ergibt eine solche Prüfung, dass trotz Änderung der rechtlichen Verhältnisse keine wirtschaftliche Änderung eintrat, dann besteht kein Anhebungsrecht.
5 Ob 173/20g