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Qualitätshinweise müssen nicht beschreibend sein

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/25ÖJZ 2021, 201 - 202 Heft 4 v. 9.2.2021

Eine Marke ist nur dann beschreibend, wenn die beteiligten Verkehrskreise den Begriffsinhalt sofort erschließen können und darin eine unmittelbare und ohne weitere Schlussfolgerungen erkennbare Aussage über die Art, Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaft der Ware oder Dienstleistung erblicken. Dabei müssen die beteiligten Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen herstellen können.

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