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Sperrfrist bei Kündigung des Mieters einer Eigentumswohnung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/24ÖJZ 2021, 189 - 191 Heft 4 v. 9.2.2021

§ 30 Abs 3 MRG

Die Sperrfrist nach § 30 Abs 3 Satz 2 MRG ist nach stRsp in teleologischer Reduktion des Gesetzeswortlauts dann nicht anzuwenden, wenn bereits der Rechtsvorgänger des Kündigenden den angemeldeten Eigenbedarf hätte geltend machen können.

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