Die Anfechtung von bestätigenden Beschlüssen des RekG ist nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nur für die definitive Verweigerung des Zugangs zu Gericht, also die endgültige Verweigerung der Sachentscheidung über einen materiellen Rechtsschutzantrag, vorgesehen. Ein Antrag auf Zustellung eines erlassenen VU ist kein materieller Rechtsschutzantrag.
3 Ob 133/21m