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Bestätigender Beschluss auf Abweisung eines Zustellungsantrags ist unanfechtbar

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/158ÖJZ 2021, 1007 Heft 21 v. 3.11.2021

Die Anfechtung von bestätigenden Beschlüssen des RekG ist nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nur für die definitive Verweigerung des Zugangs zu Gericht, also die endgültige Verweigerung der Sachentscheidung über einen materiellen Rechtsschutzantrag, vorgesehen. Ein Antrag auf Zustellung eines erlassenen VU ist kein materieller Rechtsschutzantrag.

3 Ob 133/21m

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