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Zur Verjährung des Urlaubsanspruchs

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/138ÖJZ 2021, 990 - 992 Heft 21 v. 3.11.2021

§ 4 Abs 5 UrlG

Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine - wenn auch unwirksame - Urlaubsvereinbarung abgeschlossen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht förmlich auf offene Urlaubsansprüche hinweisen, um eine Verjährung des Urlaubsanspruchs zu verhindern.

9 Ob A 88/20m

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