Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Ihre Immunität im Rahmen ihrer funktionellen Beschränkung ist grundsätzlich als absolut anzusehen.
9 Ob A 56/21g
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Ihre Immunität im Rahmen ihrer funktionellen Beschränkung ist grundsätzlich als absolut anzusehen.
9 Ob A 56/21g
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