Soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist, besteht die Leistungspflicht nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG nicht. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.
7 Ob 96/21z
Soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist, besteht die Leistungspflicht nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG nicht. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.
7 Ob 96/21z