§ 198 Abs 1 StPO (§ 21 Abs 1, § 28 Abs 1 StGB)
Anlasstaten für Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB haben bei Beurteilung der Präventionsvoraussetzungen des § 198 Abs 1 StPO außer Betracht zu bleiben.
11 Os 37/21g
§ 198 Abs 1 StPO (§ 21 Abs 1, § 28 Abs 1 StGB)
Anlasstaten für Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB haben bei Beurteilung der Präventionsvoraussetzungen des § 198 Abs 1 StPO außer Betracht zu bleiben.
11 Os 37/21g