Nach dem StEG sind sämtliche adäquat verursachten Schäden zu ersetzen, darunter fällt auch ein Verdienstentgang im weiteren Sinn und damit auch der Verlust der Notstandshilfe.
1 Ob 44/21h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Nach dem StEG sind sämtliche adäquat verursachten Schäden zu ersetzen, darunter fällt auch ein Verdienstentgang im weiteren Sinn und damit auch der Verlust der Notstandshilfe.
1 Ob 44/21h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.