Art 2 PH-RL 85/374/EWG ist im Licht der Art 1 und 6 dieser RL dahin auszulegen, dass ein Exemplar einer gedruckten Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp zur Verwendung einer Pflanze erteilt, durch dessen Befolgung eine Leserin dieser Zeitung an der Gesundheit geschädigt wurde, kein "fehlerhaftes Produkt" iS dieser Bestimmungen ist.