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VwGH erstmals zu "Beraten statt Strafen" Anmerkung zu VwGH 13. 8. 2019, Ra 2019/03/0068 und 0069, im Hinblick auf das neue Beratungsregime des § 33a VStG

ForumAufsatzManuel NeusiedlerÖJZ 2020/43ÖJZ 2020, 333 - 335 Heft 7 v. 30.3.2020

Einführung

Seit dem Inkrafttreten der durch die Novelle BGBl I 2018/57 neu geschaffenen Beratungsregelung des § 33a VStG mit 1. 1. 2019 (§ 69 Abs 20 Z 2 VStG) erging erst eine höchstgerichtliche Entscheidung zu dieser Bestimmung.

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