Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung auf UV bereits eine rk Ex-Bewilligung, die eine Grundlage für weitere Ex-Schritte abgibt, ist der Geldunterhaltsanspruch als einbringlich anzusehen, ohne dass als weitere Voraussetzung der "Tauglichkeit" der Ex-Führung auch noch darauf abzustellen wäre, ob das zuständige Gericht die Ex bewilligt hat.
10 Ob 61/19x