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Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung der Lebensgemeinschaft

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/32ÖJZ 2020, 218 - 220 Heft 5 v. 2.3.2020

§ 1216e ABGB (§ 366 ABGB)

Die besondere Bestimmung des § 1216e ABGB verdrängt als lex specialis den allgemeinen, letztlich auf § 366 ABGB fußenden Räumungsanspruch. (FN 1)

8 Ob 49/19t

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