Das VfGH-Erkenntnis G 258/2017 - G 259/2017, das mit 1. 1. 2019 die Ehe für gleichgeschlechtliche und die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet hat, und die folgende Untätigkeit des Gesetzgebers sind Auslöser einer Debatte über die Reformbedürftigkeit des österr Partnerschaftsrechts. Der Beitrag thematisiert die Unzweckmäßigkeit der unveränderten Beibehaltung der eingetragenen Partnerschaft neben der Ehe und das Bedürfnis nach einem schlankeren, flexibleren rechtlichen Partnerschaftsformat, das aus einer De-lege-ferenda-Perspektive skizziert wird.