EGMR: Judikaturwende zur kollektiven Zurückschiebung von Flüchtlingen an der Grenze?
Art 4 4. ZPEMRK verbietet Kollektivausweisungen von Fremden. Aus dieser Bestimmung hat der EGMR bisher abgeleitet, dass die sofortige Zurückbringung von Flüchtlingen, die von der italienischen Küstenwache auf dem Meer vor Lampedusa aufgegriffen wurden, nach Libyen unzulässig ist (EGMR [GK] 23.