Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist der mündige Minderjährige selbständig verfahrensfähig iSd § 104 Abs 1 AußStrG.
1 Ob 112/20g
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist der mündige Minderjährige selbständig verfahrensfähig iSd § 104 Abs 1 AußStrG.
1 Ob 112/20g
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