Ausübung von Rechten nach Art 6 MRK ist "Ausübung eines Rechtes nach diesem Gesetz".
11 Os 51/20i
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ausübung von Rechten nach Art 6 MRK ist "Ausübung eines Rechtes nach diesem Gesetz".
11 Os 51/20i
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.