§§ 1431, 1486 Z 6, § 1489 ABGB
Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare unterliegen in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen Verjährungsfrist.
8 Ob 145/19k
§§ 1431, 1486 Z 6, § 1489 ABGB
Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare unterliegen in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen Verjährungsfrist.
8 Ob 145/19k