Es reicht aus, wenn im anderen MS (hier: Deutschland) ein mit der öMutter-Kind-PassV 2002 "vergleichbares" System von Untersuchungen anlässlich der Schwangerschaft und Geburt existiert, und die nach den dortigen Dokumentationen (hier: "Mutterpass" und "Kinderuntersuchungsheft") erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden (vgl RS0133136).