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Die für österr Kinderbetreuungsgeld (KBG) nötigen ("Mutter-Kind-Pass"-)Untersuchungen werden in Deutschland (als Wohnsitzstaat der Mutter) durch die dort vorgenommenen Untersuchungen erbracht

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/125ÖJZ 2020, 802 - 803 Heft 17 v. 31.8.2020

Es reicht aus, wenn im anderen MS (hier: Deutschland) ein mit der öMutter-Kind-PassV 2002 "vergleichbares" System von Untersuchungen anlässlich der Schwangerschaft und Geburt existiert, und die nach den dortigen Dokumentationen (hier: "Mutterpass" und "Kinderuntersuchungsheft") erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden (vgl RS0133136).

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