Die konkrete Bezifferung des vom verkürzenden Vertragsteil angebotenen Aufzahlungsbetrags ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn er die Bereitschaft zur Aufzahlung erklärt.
9 Ob 10/20s
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die konkrete Bezifferung des vom verkürzenden Vertragsteil angebotenen Aufzahlungsbetrags ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn er die Bereitschaft zur Aufzahlung erklärt.
9 Ob 10/20s
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.