§ 1311 ABGB; §§ 69 ff iVm § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
Der öffentliche Auftraggeber haftet nicht für den Zahlungsausfall eines Subunternehmens aufgrund Insolvenzverfahrens des Generalunternehmens, weil der Subunternehmer nicht vom Schutzzweck des BVergG 2006 umfasst ist.