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VW kann von Fahrzeugkäufern vor österreichischen Gerichten geklagt werden

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2020/105ÖJZ 2020, 897 Heft 19 v. 28.9.2020

Art 7 Nr 2 VO (EU) 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates v 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in einem Fall, in dem Fahrzeuge von ihrem Hersteller in einem Mitgliedstaat rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet worden sind, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat erworben werden, in diesem letztgenannten Mitgliedstaat befindet.

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