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Erigierter Penis ist keine geschlechtliche Handlung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/8ÖJZ 2019, 46 Heft 1 v. 20.12.2018

Eine geschlechtliche Handlung liegt bei einer nach ihrem äußeren Erscheinungsbild sexualbezogenen Verhaltensweise vor, die sowohl nach ihrer Bedeutung als auch nach ihrer Intensität und Dauer von einiger Erheblichkeit ist. Die geforderte Unmittelbarkeit ist auch dann zu bejahen, wenn das Opfer etwa durch Hilfsmittel oder technische Übertragungsvorgänge in die Lage versetzt wird, das Geschehen wahrzunehmen. Es kommt darauf an, dass das Geschehen "live" abläuft.

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