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Rechtswidrige Sperre von Bankkonten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/89ÖJZ 2019, 563 - 564 Heft 12 v. 11.6.2019

Hat die Bank nach dem Tod des Erblassers dessen Konten gesperrt, genügt nach § 179 AußStrG die mit der Bestätigung der RK versehene Ausfertigung des EinantwortungsB zur Überwindung der Sperre. Ansprüche Dritter (hier: Legatar) auf die Konten sind gegen die Erbin im Rechtsweg auszutragen.

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