vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richtervorbehalt und ausländisches Abstammungsverfahren

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/73ÖJZ 2019, 472 Heft 10 v. 13.5.2019

Für das Wirksamwerden des Richtervorbehalts nach § 16 Abs 2 Z 6 RPflG reicht es aus, dass die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausländischen Rechtsvorschrift zumindest in Betracht kommt.

Zur Anerkennung ausländischer Abstammungsentscheidungen sind die §§ 91a ff AußStrG analog heranzuziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!