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Können bloß versuchte Taten Medieninhaltsdelikte sein? (FN 1)

BeitragAufsatzMichael RamiÖJZ 2019/67ÖJZ 2019, 540 - 545 Heft 12 v. 11.6.2019

Das Medieninhaltsdelikt (§ 1 Abs 1 Z 12 MedienG) ist eine Sonderfigur des Strafrechts. Bis heute umstritten ist die Frage, ob auch bloß versuchte Taten (§ 15 StGB) Medieninhaltsdelikte sein können. Bejaht man das, sind daran schwierige Folgefragen geknüpft, etwa nach der Zulässigkeit einer Urteilsveröffentlichung (§ 34 MedienG).

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