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EXDA - Exekutionsdatenabfrage nach dem ZZRÄG (FN 1)

Zivilverfahren praktischAufsatzRobert FucikÖJZ 2019/65ÖJZ 2019, 533 - 534 Heft 12 v. 11.6.2019

A Allgemeines

Das IRÄG 2017 (BGBl I 2017/122) führte die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten (§§ 427 ff EO) wieder ein, die mit 1. 1. 2019 in Kraft trat.

Dadurch können Gläubiger leichter beurteilen, ob sie einen Rechtsstreit oder ein Exekutionsverfahren einleiten oder weiterführen sollen.

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