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Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/62ÖJZ 2019, 421 - 423 Heft 9 v. 25.4.2019

§ 36 WEG (§ 24 WEG)

Zur Ausschlussklage nach § 36 WEG ist die Mehrheit der Wohnungseigentümer legitimiert. Für ein Anhörungsrecht des (künftig) beklagten Teilhabers analog § 24 Abs 1 Satz 2 WEG über die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft, deren Gegenstand ausschließlich Maßnahmen der Verwaltung sein dürfen, besteht kein Grund.

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