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Erstaufnehmendes Krankenhaus hat die Kosten für einen Überstellungsflug zu tragen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/29ÖJZ 2019, 191 Heft 4 v. 11.2.2019

Durch einen notwendigen Verlegungstransport (Überstellungsflug) in eine höherwertige Krankenanstalt wird der Behandlungsvertrag mit dem erstaufnehmenden Krankenhaus nicht unterbrochen, weshalb der Träger des erstaufnehmenden Krankenhauses aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Patienten die Kosten dafür zu tragen hat.

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