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Verkündung von USpruch und Entscheidungsgründen bildet eine Einheit

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/23ÖJZ 2019, 143 Heft 3 v. 28.1.2019

Auslassungen können während der UVerkündung nachgeholt werden, auch im bg Verfahren. RIS-Justiz RS0098239, dem zufolge das "richtig und vollständig verkündete U" nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden kann, steht dem nicht entgegen.

17 Os 12/18w

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