Eine Rechtsrüge, welche sich eine nachfolgend innerhalb von zwei Monaten zweimal von verschiedenen anderen Senaten abgelehnte Rechtsauffassung des OGH zu eigen macht, ohne auf die Gründe der Ablehnung einzugehen, kann als nicht gesetzförmig ausgeführt bereits bei der nichtöff Beratung zurückgewiesen werden.
15 Os 105/18g