Studiert der Vater bereits bei Geburt des Kindes, besteht bis zum Studienabschluss keine Unterhaltspflicht, solange der Unterhaltspflichtige zielstrebig und erfolgreich studiert.
6 Ob 157/18b
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Studiert der Vater bereits bei Geburt des Kindes, besteht bis zum Studienabschluss keine Unterhaltspflicht, solange der Unterhaltspflichtige zielstrebig und erfolgreich studiert.
6 Ob 157/18b
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.