§ 1 Abs 4 TilgG (§ 281 Abs 1 Z 3 bis 5a StPO)
§ 1 Abs 4 TilgG bringt ein Beweiserhebungsverbot (konkret: ein Beweisthemenverbot) zum Ausdruck, das jedoch nicht unter ausdrücklicher Nichtigkeitsdrohung steht.
11 Os 9/19m
§ 1 Abs 4 TilgG (§ 281 Abs 1 Z 3 bis 5a StPO)
§ 1 Abs 4 TilgG bringt ein Beweiserhebungsverbot (konkret: ein Beweisthemenverbot) zum Ausdruck, das jedoch nicht unter ausdrücklicher Nichtigkeitsdrohung steht.
11 Os 9/19m