Die Wissenschaft des Allgemeinen Verwaltungsrechts wird sich künftig vor die Aufgabe gestellt sehen, der Rechtsverhältnistheorie und -lehre den angemessenen Raum zu geben und ihr Potenzial für sich nutzbar zu machen. Sie kann davon nur profitieren.
Die Wissenschaft des Allgemeinen Verwaltungsrechts wird sich künftig vor die Aufgabe gestellt sehen, der Rechtsverhältnistheorie und -lehre den angemessenen Raum zu geben und ihr Potenzial für sich nutzbar zu machen. Sie kann davon nur profitieren.