Ein rechtswidriger Teilbebauungsplan begründet keine unvertretbare Rechtsansicht der Behörde, sowie in Folge auch keinen Amtshaftungsanspruch
OGH, 29.08.2019, 1 Ob 101/19p
Begründung:
Anfang 2010 beantragte eine GmbH bei der beklagten Stadt die Bewilligung für die Errichtung eines zwei bis viergeschoßigen, gänzlich unterkellerten Büro-, Geschäfts- und Wohnhauses mit Tiefgarage und Oberflächenstellplätzen auf ihrem Grundstück 349/2. Die Kläger sind Eigentümer des angrenzenden Grundstücks 349/16.

