§§ 37, 294 Abs 3 EO
§§ 16, 43, 1339 ABGB
Auch für die Exszindierung einer in Exekution gezogenen Domain ist erforderlich, dass der Kl zum Zeitpunkt der Pfändung bereits ein Recht am Exekutionsgegenstand hatte. Bevor der Gegenstand nicht auf den Kl übergegangen ist, bleibt die Exszindierungsklage erfolglos.

