Art 2 bis 4 InfoRL
Bei Werken der angewandten Kunst sind an die freie kreative Entscheidung des Schöpfers keine höheren Anforderungen zu stellen als bei anderen Werkarten; insofern besteht zwischen dem geschmacksmusterrechtlichen und dem urheberrechtlichen Schutz kein Regel-Ausnahme-Verhältnis.

