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Aktivlegitimation und Verwechslungsgefahr noch offen

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2026/10ÖBl 2026, 31 - 35 Heft 1 v. 20.1.2026

Art 20 UMV; §§ 11, 28 MSchG

Die rechtsgeschäftliche Übertragung einer österr Marke bedarf zwar einer Willensübereinkunft, aber nicht zwingend der Schriftform.

4 Ob 199/24d

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