A Technischer Beitrag zur Erfindung bei vorliegenden Messdaten
Art 54 Abs 2 EPÜ: Die beiden in der Rsp der EPA-BK herangezogenen Beweismaßstäbe - "Abwägung der Wahrscheinlichkeiten" und "ohne begründeten Zweifel" - können in einfach gelagerten Fällen durchaus als Maßstab herangezogen werden.

