§ 42 f UrhG; Art 5 Abs 3 lit k InfoRL
Der Benutzung eines geschützten Werks unter Berufung auf den "Parodie"-Tatbestand sind enge Grenzen gesetzt, wenn sich die Parodie nicht auf das Werk selbst bezieht, sondern wenn das Werk in die Auseinandersetzung zwischen dritten Personen gezogen wird, die mit dem Stilmittel der Parodie geführt wird.

