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(Da)neben interveniert

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/38ÖBl 2025, 124 - 128 Heft 3 v. 2.5.2025

§ 14 Abs 4 MSchG

Auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz ist "nur" ein einfacher Nebenintervenient und kann den Prozess nicht fortsetzen, wenn der Markeninhaber die Klage zurückzieht.

4 Ob 3/24f

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