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Ungehütete Geheimnisse

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/36ÖBl 2025, 117 - 120 Heft 3 v. 2.5.2025

§ 26b Abs 1 UWG

Wer über ein Geschäftsgeheimnis verfügt, aber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen unterlässt, kann aus einer behaupteten Verletzung des Geheimnisses durch Dritte keinen Geheimhaltungsschutz ableiten, weil wegen der Verletzung der Obliegenheit nach § 26b Abs 1 Z 3 UWG die gesetzliche Begriffsbestimmung für ein "Geschäftsgeheimnis" nicht erfüllt ist.

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