Ab September 2025 wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und gilt das InformationsfreiheitsG. Auch für das Behördenhandeln im Kartellrecht und in der Investitionskontrolle ergeben sich dadurch wichtige Neuerungen.
Schlagwörter:
Ab September 2025 wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und gilt das InformationsfreiheitsG. Auch für das Behördenhandeln im Kartellrecht und in der Investitionskontrolle ergeben sich dadurch wichtige Neuerungen.
Schlagwörter:
