A Lauterkeitsrecht
Effektivitätsgebot: Im italienischen Recht ist vorgesehen, dass die zur Verfolgung von Verletzungen des Verbraucherschutzgesetzes zuständige Behörde innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von den wesentlichen Umständen eines Verstoßes erlangt, durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte die kontradiktorische Phase der Ermittlungen einleiten muss.

