Joint Ventures zählen zu den bedeutendsten Kooperationsformen in der Wirtschaftswelt und werden häufig auch für Zwecke der Forschung und Entwicklung eingesetzt. Im Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit steht die technische Kooperation zwischen den Joint Venture-Partnern. Joint Ventures werfen dabei schon per se zahlreiche kartellrechtlich relevante Fragen auf. Umso mehr gilt das für Joint Ventures, die der Erforschung und Entwicklung neuer Produkte oder Technologien dienen, die anschließend uU auch gemeinsam vertrieben werden. Seit Sommer 2023 ist diesbezüglich auf legislativer Ebene insb die von der EK neu erlassene Gruppenfreistellungsverordnung Forschung & Entwicklung (FN ) zu beachten. Diese wird in der Folge iZm Joint Ventures behandelt.

