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Erkennbar einen Unerkennbaren eskortiert

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2021/80ÖBl 2021, 233 - 236 Heft 5 v. 8.9.2021

Es besteht kein Informationsbedürfnis daran, dass gerade eine bestimmte Person einen Tatverdächtigen begleitete und überwachte.

Die Darlegungslast für das berechtigte Interesse an der Veröffentlichung bzw an der Nichtveröffentlichung trägt der Veröffentlichende.

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